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Förderfähige Beratung als BAFA-registrierte Beraterin

FÖRDERFÄHIGE BERATUNG

Als BAFA-registrierte Unternehmensberaterin kann für meine Beratung 50 - 90 % Förderung beantragt werden.

 

Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:

• Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
• Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
• Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

 

Nicht antragsberechtigt sind u.a.:


• Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung
• Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
• Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis stehen.
• Gemeinnützige Unternehmen

 

 

Dies ist eine Zusammenfassung, nähere Informationen findest du unter diesem Link.  
 

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