
Förderfähige Beratung als BAFA-registrierte Beraterin
FÖRDERFÄHIGE BERATUNG
Als BAFA-registrierte Unternehmensberaterin kann für meine Beratung 50 - 90 % Förderung beantragt werden.
Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:
• Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
• Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
• Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Nicht antragsberechtigt sind u.a.:
• Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung
• Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
• Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis stehen.
• Gemeinnützige Unternehmen
Dies ist eine Zusammenfassung, nähere Informationen findest du unter diesem Link.